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Ausschuss für Forschung und Prüfung von Preisarbeiten

Allgemeine Bedingungen für die Prämierung von zuckertechnischen Arbeiten durch den Ausschuss für Forschung und Prüfung von Preisarbeiten

Gemäß § 1 Abs. 3 der Satzung des VDZ kann der Ausschuss eingereichte Preisarbeiten und in der Zeitschrift ZUCKERINDUSTRIE veröffentlichte Arbeiten prämieren.

1 Preisarbeiten
Als Preisarbeiten gelten Ausarbeitungen vom Ausschuss vorgeschlagener Themen. Sie müssen vor einer Veröffentlichung dem Vorsitzenden in einer kopierfähigen Ausführung eingereicht werden. Eine Begründung für die Ablehnung eingereichter Preisarbeiten wird nicht bekannt gegeben.

2 Prämierungsfähige Arbeiten

2.1 Selbst gewählte Themen

2.2 Ergänzte Ausarbeitungen von fachbezogenen Vorträgen

3 Allgemeines

3.1 Die Publizierung der unter 1 und 2 erwähnten Arbeiten muss in der Zeitschrift ZUCKERINDUSTRIE, dem Organ des VDZ, erfolgen.

3.2 Über die Prämierung entscheidet der Ausschuss auf seiner alljährlichen Sitzung anlässlich der Hauptversammlung des VDZ.

3.3 Ausgeschlossen von der Prämierung sind Arbeiten von:
Leitern von Zuckerfabriken und selbständigen Betriebseinheiten,
Mitarbeitern von Hochschulinstituten und Fachhochschulen,
Leitern von Zentrallaboratorien von Zuckergesellschaften,
Firmeninhabern und Leitern von Zulieferfirmen der Zuckerindustrie.

3.4 Der zu prämierende Autor oder Co-Autor sollte Mitglied des VDZ, des Vereins der Kaufleute der deutschen Zuckerindustrie oder anderer auch im Ausland tätigen Vereinen sein.

3.5 Der Ausschuss kann, unter gewissen Voraussetzungen, Abweichungen von vorgenannten Bedingungen vornehmen.

3.6 Die Entscheidungen des Ausschusses sind unanfechtbar.

 

Weitere Informationen: rolf-dieter.hoffmann@pfeifer-langen.de