Erklärung zum Einhalten kartellrechtlicher Vorschriften

 Alle Sitzungen und Veranstaltungen des Vereins Deutscher Zuckertechniker müssen in Übereinstimmung mit geltendem Wettbewerbs- und Kartellrecht abgehalten und durchgeführt werden. Insbesondere sind das Kartellverbot und das Verbot des Austausches wettbewerbsrelevanter Informationen zu beachten.

Der Vorstand weist darauf hin, dass alle Mitglieder unterlassen, zu jeder Zeit Informationen, welche für Ihr Unternehmen vertraulich sind und/oder welche gegebenenfalls die wirtschaftliche Vorgehensweise und Strategie Ihres Unternehmens beeinflussen, zu besprechen oder auszutauschen. Da Sie selber am besten darüber entscheiden können, welche Informationen und Aussagen wirtschaftlich sensibel oder vertraulich sind, liegt die Verantwortung über das Einhalten des geltenden Wettbewerbsrechts in erster Linie bei Ihnen.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie keine Themen außerhalb der vorher versandten und geprüften Tagesordnung besprechen dürfen.

Verstöße gegen diese Leitlinien können zu gravierenden Konsequenzen für Sie persönlich, Ihr Unternehmen und den Verein Deutscher Zuckertechniker führen. Diese Konsequenzen umfassen hohe Bußgelder (Ordnungswidrigkeit) und in einzelnen Jurisdiktionen das Verhängen von Geldstrafen (Straftat).

Der VDZ Vorstand

Kassel, den 26.01.2011

Dr. Lo/Th