Mitglied werden

Der §6 der Satzung lautet

Aufnahme – Mitgliedschaft

Der Verein hat
a) ordentliche Mitglieder,
b) Auslandsmitglieder,
c) Ehrenmitglieder.

Studierende können Mitgliedsanwärter werden.

Wer dem Verein beizutreten wünscht, meldet sich beim Vorsitzenden des für seinen Wohnort zuständigen Zweigvereins, füllt den ihm zuzustellenden Aufnahmeantrag aus und reicht ihn wieder an den Zweigvereins-Vorsitzenden zurück, der über die Befürwortung der Aufnahme entscheidet. Auf dem Aufnahmeantrag müssen als Bürgen zwei Vereinsmitglieder laut § 6, 1.a) oder b) oder c) angegeben werden. Mindestens ein Bürge muss in der Zuckerindustrie tätig sein. Diese Bürgen müssen vom Aufnahmesuchenden um ihr Einverständnis vorher befragt worden sein und dies durch eigenhändige Unterschrift auf dem Aufnahme-Antrag bestätigen. Soweit der Aufnahmesuchende kein abgeschlossenes Studium absolviert hat, muss er eine mindestens dreijährige erfolgreiche chemische oder technische Tätigkeit in der oder für die Zuckerindustrie nachweisen.

Die Aufnahmeanträge von nicht in der Zuckerindustrie tätigen Bewerbern sind über den Vorsitzenden des Vereins und außerdem über die Vorsitzenden der Zweigvereine zu leiten. In diesen Fällen müssen auch beide Bürgen in der Zuckerindustrie selbst tätig sein.

Mitgliedsantrag als PDF-Datei

Die Mitgliedschaft kostet 22 Euro im Jahr.

Bitte wenden Sie sich für den

Bereich Nordzucker an den Zweigverein Nord

Bereich Pfeifer & Langen an den Zweigverein Mitte

Bereich Südzucker an den Zweigverein Süd

Falls Sie nicht sicher sind, zu welchem Zweigverein Sie gehören werden, wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer des VDZ.