Ausschuss für Forschung und Prüfung von Publikationen

Allgemeine Bedingungen für die Prämierung von zuckertechnischen Arbeiten/Publikationen durch den Ausschuss für Forschung und Prüfung von Publikationen (Stand: 15.05.2023)

Gemäß § 1 Abs. 3 der Satzung des VDZ kann der Ausschuss veröffentlichte Arbeiten mit wissenschaftlich und technisch wichtigen Fragen aus dem Interessenbereich der Zuckerindustrie prämieren.

1          Prämierungsfähige Arbeiten

1.1      Ausarbeitungen vom Ausschuss vorgeschlagener Themen

1.2      Selbst gewählte Themen

1.3      Ergänzte Ausarbeitungen von fachbezogenen Vorträgen

2          Allgemeines

2.1      Die Arbeiten nach Nummer 1.1 müssen vor einer Veröffentlichung dem Vorsitzenden in einer kopierfähigen Ausführung eingereicht werden. Eine Begründung für die Ablehnung eingereichter Arbeiten wird nicht bekannt gegeben.

2.2      Die Publizierung der unter 1 erwähnten Arbeiten kann in der Zeitschrift SUGAR INDUSTRY oder in anderen einschlägigen Fachzeitschriften erfolgen.

2.3      Über die Prämierung entscheidet der Ausschuss auf seiner alljährlichen Sitzung anlässlich der Hauptversammlung des VDZ.

2.4      Der Ausschuss kann, unter gewissen Voraussetzungen, Abweichungen von vorgenannten Bedingungen vornehmen.

2.5      Die Entscheidungen des Ausschusses sind unanfechtbar.

Weitere Informationen: stefan.frenzel@suedzucker.de